Ratgeber

E-Rechnungspflicht 2026, 2027, 2028: Wer muss wann umstellen?

Mit dem Wachstumschancengesetz hat der Gesetzgeber die elektronische Rechnung im B2B-Geschäft verbindlich gemacht — nicht auf einen Schlag, sondern in Stufen. Wer die Termine kennt, kann gelassen umstellen. Wer sie verpasst, riskiert, dass Geschäftskunden Rechnungen zurückweisen und der Vorsteuerabzug wackelt.

Die Fristen im Überblick

Drei Stichtage entscheiden, was für Sie gilt:

  • Seit 01.01.2025: Jedes Unternehmen muss E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Eine E-Mail mit XML-Anhang darf nicht mehr abgelehnt werden.
  • Ab 01.01.2027: Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz müssen B2B-Rechnungen als E-Rechnung ausstellen.
  • Ab 01.01.2028: Die Ausstellungspflicht gilt für alle — auch Freiberufler und Kleinunternehmer nach §19 UStG.

Was zählt als E-Rechnung — und was nicht?

Eine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes ist ein strukturierter Datensatz nach der europäischen Norm EN 16931 — in Deutschland praktisch: XRechnung (reines XML) oder ZUGFeRD ab Version 2.0.1 (PDF mit eingebettetem XML).

Ausdrücklich keine E-Rechnung sind: ein normales PDF aus Word, ein Scan, ein Fax oder eine Papierrechnung. Diese gelten künftig nur noch als ‚sonstige Rechnungen' und erfüllen die Pflicht im B2B-Geschäft nicht.

Was Freiberufler und Kleinunternehmer jetzt tun sollten

Erstens: Empfang sicherstellen — Sie brauchen einen Weg, XML-Rechnungen zu lesen. Unser kostenloser Viewer zeigt jede XRechnung und ZUGFeRD-Datei als normale, lesbare Rechnung an.

Zweitens: Ausstellung vorbereiten. Sie müssen dafür weder Ihre Word- oder Excel-Vorlage aufgeben noch ein Abo abschließen: Unser Konverter macht aus Ihrer fertigen PDF-Rechnung eine konforme ZUGFeRD- oder XRechnung — Sie prüfen die Angaben und laden die Datei herunter.

Häufige Fragen

Gilt die Pflicht auch für Rechnungen an Privatkunden (B2C)?

Nein. Die E-Rechnungspflicht betrifft nur Umsätze zwischen inländischen Unternehmen (B2B). An Privatkunden dürfen Sie weiterhin Papier oder einfache PDFs schicken.

Sind Kleinbetragsrechnungen ausgenommen?

Ja. Rechnungen bis 250 € brutto sowie Fahrausweise sind von der Pflicht ausgenommen.

Ich bin Kleinunternehmer nach §19 UStG — betrifft mich das wirklich?

Ja, spätestens ab 01.01.2028 auch beim Ausstellen. Empfangen können müssen Sie schon heute.

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Word- oder Excel-Vorlage behalten, fertige PDF hochladen, konforme ZUGFeRD- oder XRechnung herunterladen. Kein Abo, die ersten 3 kostenlos.

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